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Staatstrojaner in Baden-Württemberg

Mit etwas Verspätung schreiben wir nun doch noch über das geplante baden-württembergische Polizeigesetz. Die letzte Verschärfung liegt nicht einmal 2 Jahre zurück, da will unser Innenminister, Thomas Strobl von der CDU, der Polizei bereits neu Befugnisse geben.

Das große Thema, das bereits von Piraten und dem Chaos Computer Club stark kritisiert wurde, ist der sogenannte Staatstrojaner. Dabei handelt es sich um eine staatliche Schadsoftware, die durch Sicherheitslücken auf den Geräten von Bürger*innen installiert werden können. Dieser Staatstrojaner ist dazu in der Lage Daten, bevor sie auf dem Gerät verschlüsselt werden, abzugreifen und an die Polizei weiter zu geben. Das die Polizei dabei immer weiter wie ein Geheimdienst agiert, ist offensichtlich. Sie nutzt aktiv Sicherheitslücken aus und sorgt damit dafür, dass Bürger*innen unnötigen Gefahren ausgeliefert sind. Sie wissen über eine Sicherheitslücke Bescheid, geben diese aber nicht preis, um auf private Daten zugreifen zu können. Dies ermöglicht auch anderen den Zugriff auf unsere Geräte, sollte die Sicherheitslücke nicht geschlossen werden. Um sie zu erhalten, wäre sogar eine Beeinflussung der zuständigen Unternehmen möglich um aktiv zu verhindern, dass die Sicherheitslücke geschlossen wird. Eine Institution, die sich selbst auf die Fahne schreibt, die Sicherheit der Bürger*innen garantieren zu wollen, verrät damit ihre eigenen angeblichen Ideale. Das die Polizei uns weder schützt, noch unsere Freund*in und Helfer*in ist, steht dabei außer Frage.

Das schlimmste daran ist aber, dass diese Maßnahme präventiv angewandt werden darf und somit erneut in die Datensammelsucht Konservativer spielt, die jede Möglichkeit nutzen, um an Informationen von Kritiker*innen und Aktivist*innen zu kommen. Ihr habt das richtig gelesen, die Überwachung von Kommunikation darf basierend auf der Vermutung eines kriminellen Aktes, wenn nicht gar früher eingesetzt werden. Dies ist ein einschneidender Eingriff in die digitale Selbstbestimmung aller Bürger*innen und muss vehement abgelehnt werden.

Der CCC hat bereits Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, doch der Ausgang ist noch unklar.

Wir hoffen, das ihr euch gegen diese Freiheitsberaubung einsetzt, weiter über das Thema informiert und euch bereits existierenden Protesten anschließt.

Mit solidarischen Grüßen,

die Kommission für IT Angelegenheiten.

Quellen:

https://www.presseportal.de/pm/76876/4293446