“How-to Landtagswahl”

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election photoDie Landtagswahl in Baden-Württemberg läuft anders ab, als die Bundestagswahl oder auch die Wahlen anderer Landtage in Deutschland. Das hat historische Gründe und sollte unserer Meinung nach mal dringend diskutiert werden – vielleicht aber besser an anderer Stelle. Sie ist auch ein bisschen komplizierter, vor allem, wenn man sich sonst eher nicht so oft mit Politik und Wahlverfahren beschäftigt. Wir wollen deshalb hier mal einen Versuch wagen, das ganze so unkompliziert wie möglich zu erklären. Wir bleiben dabei weitestgehend allgemein, da es sonst ewig dauern würde, alle Feinheiten der Wahl detailliert zu beschreiben. Daher hier unser kleiner Leitfaden:

How to Landtagswahl?“

Zuerst mal die Grundlagen: in Baden-Württemberg darf man den Landtag wählen (und natürlich auch gewählt werden), wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Ba-Wü wohnt (um gewählt zu werden, muss man 6 Monate in Bawü gelebt haben). Um in den Landtag zu kommen, werden alle Stimmen für eine Partei in allen Wahlkreisen zusammen gerechnet. Wenn sie dabei über 5% der insgesamt abgegebenen Stimmen ausmachen, zieht die Partei in den Landtag ein.
Als nächste kommt eine Ba-Wü typische Besonderheit: man hat nur eine Stimme. Es gibt keine Zweitstimme, mit der man wie bei der Bundestagswahl eine Parteiliste wählen könnte. Das heißt in eurem Wahlkreis könnt ihr nur eine der Kandidat*innen auf dem Wahlzettel direkt wählen, die entweder für eine Partei oder als Einzelkanidat*in antreten. Wenn ihr also zum Beispiel – wie wir es empfehlen würden – die LINKE wählen möchtet, müsst ihr bei der Kandidat*in aus eurem Wahlkreis das Kreuzchen machen, die für DIE LINKE antreten (keine Sorge, das steht immer dabei). DIE LINKE tritt in allen 70 Wahlkreisen in Baden-Württemberg an, das ist also kein Problem.

Wie kommen nun aber die Mandate genau zustande? Das läuft in mehreren Schritten ab und da wird es komplizierter:

Schritt 1:

Zunächst werden alle Stimmen aller Wahlkreise für die Parteien zusammengezählt. Erreicht eine Partei dabei mehr als 5% aller abgegebenen Stimmen so zieht sie in den Landtag ein. Im Landtag gibt es insgesamt 120 Sitze, die jetzt auf die Parteien verteilt werden. Dafür gibt es unterschiedliche mathematische Methoden. In Ba-Wü kommt das sogenannte Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zum Einsatz (https://de.wikipedia.org/wiki/Sainte-Lagu%C3%AB-Verfahren). Doch das nur am Rande. Mit dem Verfahren wird bestimmt, wie viele Sitze sich aus der Prozentzahl einer Partei ergeben. Wenn die Grünen wie 2011 24,2% im ganzen Land erhalten, ergibt das nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren 32 Sitze für die Grünen im neuen Landtag.
Jetzt wissen wir also, wie viele Sitze eine

Partei im neuen Landtag hat. Was wir aber noch nicht wissen, ist wie diese Sitze tatsächlich besetzt werden. Das kommt im nächsten Schritt.

Schritt 2:

regierungsbezirke-baden-württembergJetzt müssen die Sitze regional verteilt werden. In Ba-Wü gibt es vier Regierungsbezirke. Sie werden nach den Verwaltungssitzen ihrer Region benannt und sind dementsprechend: Freiburg für Südbaden, Karlsruhe für Nordbaden, Stuttgart für Nordwürttemberg und Tübingen für Südwürttemberg. Die Sitze werden jetzt diesen Regierungsbezirken entsprechend verteilt. Dabei schaut man einfach wieviel Prozent der Gesamtstimmenzahl eine Partei in jedem der vier Bezirke genau erhalten hat. Einfach gesagt: je mehr Prozent ein Regierungsbezirk hat, desto mehr Sitze gehen an die Partei dort.
Jetzt wissen wir also nicht nur, wie viele Sitze eine Partei insgesamt hat, sondern auch, wie sie sich zwischen den vier Regierungsbezirken aufteilen. Das ist wichtig, um in den nächsten Schritten zu bestimmen, welche Personen denn jetzt genau im Landtag sitzen werden und wer nicht.

Schritt 3:

Wer in ihrem oder seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, bekommt automatisch einen der Sitze, die der Partei in den vorherigen Schritt zugewiesen wurden. Bei 70 Wahlkreisen sind das 70 Mandate, die so ganz schnell verteilt werden können. Das nennt man Direktmandate.
2011 konnte die CDU zum Beispiel in 60 Wahlkreisen die Mehrheit erringen (B90/Die Grünen in neun und die SPD in einem) und bekam so gleich mal 60 Sitze im neuen Landtag. Allerdings standen ihr nach dem ersten Schritt rechnerisch nur 51 Sitze zu. Die neun Sitze mehr, die jetzt ausgeglichen werden müssen, sind die berühmten Überhangmandate von denen man so oft hört. Dazu später mehr.

Jetzt sind die Direktmandate verteilt. Im nächsten Schritt füllen wir die restlichen Sitze auf.

Schritt 4:

Um die verbliebenen Mandate zu bestimmen, schaut man zunächst wie viele Sitze den Parteien in den Regierungsbezirken noch zustehen. Diese gehen dann einfach in absteigender Reihenfolge an die Wahlkreise mit den besten Ergebnissen. Wenn also einer Partei in einem Regierungsbezirk noch drei Mandate zustehen, gehen diese an die drei Wahlkreise in denen die Partei am erfolgreichsten war. Relativ simpel.
Jetzt ist der ganze Landtag besetzt. Doch zum Abschluss fehlt noch die Kür: die ominösen Überhangsmandate und die von ihnen abhängigen Ausgleichsmandate.

Schritt 5:

In Schritt drei haben wir ja bereits gesehen, wie Überhangmandate zustande kommen können. Ganz kurz noch mal: Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr direkte Mandate holt (sprich: ihre Wahlkreise gewinnt), als sie im ganzen Landtag an Sitzen hätten. Diese werden auch in den Regierungsbezirken zugewiesen. Ein weiteres Beispiel: 2011 gewann die CDU im Bezirk Freiburg elf Direktmandate, hätte aber nur zehn Sitze nach ihrem Stimmanteil bekommen sollen. Also wird ein zusätzliches Mandat geschaffen. Ein „Überhangmandat“ eben.
Jetzt kann es durch die Verteilung dieser Überhangmandate passieren, dass sich das Verhältnis der Sitze der Parteien zueinander stark verschiebt. Immerhin sitzen jetzt mehr Politiker*innen im Landtag als ursprünglich gedacht. Wir erinnern uns: generell gibt es im Landtag in Stuttgart nur 120 Sitze. Aber 2011 wurden es durch die Überhangsmandate der CDU 129. Leider funktioniert dann das Verfahren mit dem die Stimmen in Sitze umgerechnet werden nicht mehr. Also muss man den anderen Parteien ebenfalls ein paar Mandate dazu geben, damit die Rechnung wieder aufgeht. Das sind die sogenannten Ausgleichsmandate. Diese werden ebenfalls in den einzelnen Regierungsbezirken an die Menschen mit den nächst besten Ergebnissen verteilt.

Fazit:

Jetzt steht der Landtag. Ihr seht, es ist tatsächlich nicht immer ganz übersichtlich, wie er so zustande kommt. Was ihr euch als aufgeklärter Wähler*innen merken sollte, ist im Prinzip, dass ihr nur eine Stimme habt.

Das heißt, wenn ihr lieber die Partei an sich gewählt hättet, solltet ihr euch trotzdem über die Kandidat*in bei euch im Wahlkreis informieren. Das könnt ihr zum Beispiel auf der Website der LINKEN machen (www.bw-plus-sozial.de).

Jede Stimme für DIE LINKE ist wichtig! Denn nur wenn sie es über 5% im ganzen Land schafft, können wir überhaupt in den Landtag einziehen.

Deswegen geht raus am 13. März und verschafft eure Stimme Gehör! Für einen menschlichen Umgang mit Geflüchteten, mehr soziale Gerechtigkeit, ein besseres Leben für alle und mehr Demokratie im Alltag und im Berufsleben!

Wenn ihr mehr Infos braucht zum Wahlsystem in Baden-Württemberg – auf diesen Seiten kann man sich sehr gut und übersichtlich informieren: