Das neue bayrische Polizeiaufgabengesetz

Logo der bayrischen Polizei mit den Worten "zweiter bayrischer Geheimdiesnt" auf dem bayrischen Wappen in der Mitte

Bayerns neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) wurde am 26.04.2018 mehrheitlich beschlossen. Damit kommen einige Veränderungen auf Aktivist*innen in Bayern zu. Aber nicht nur Menschen die sich in Bayern engagieren können betroffen sein. Manche meinen schon, dass das PAG als ein Vorbild für andere Bundesländer dienen könnte. Das neue PAG könnte also demnächst auch in ähnlicher Form in Baden-Württemberg zur Debatte stehen.


Wir wollen unser Hauptaugenmerk aber erst einmal auf die Datenerhebung und -speicherung richten. Und diese beiden Punkte sind alleine schon bedenklich. Eine einfache Betrachtung der Veränderungen lässt schon den Gedanken aufkommen, das die bayrische Polizei zu einer Art zweitem Geheimdienst ausgebaut wird.

Die Polizei soll in die Lage versetzt werden wesentlich mehr Daten auf unterschiedlichsten Wegen zu erheben. Das bedeutet nicht nur einen vereinfachten Einsatz von Vertrauensleuten (Menschen die Informationen an die Polizei weitergeben), sondern auch eine Aufhebung von Regulierungen bezüglich Videoaufnahmen von Demonstrationen. Während früher für das Anfertigen von Videoaufnahmen durch die Polizei ein Verdacht auf Straftaten bestehen musste, sollen diese nun nach freier Einschätzung der Polizei durchführbar sein. Eine Nutzung von Gesichtserkennungssoftware soll bei bestimmten Fällen auch im Bereich des möglichen liegen.

Nicht nur bei Demos entsteht dadurch ein besseres Überwachungspotential, mit dem Gesetz bekommt die Polizei gleichzeitig noch die Unterstützung der Netzanbieter sichergestellt. Diese müssen nun auf Anforderung der Polizei Daten über ihre Nutzer*innen zur Verfügung stellen.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) vom 20.04.2016 wurde noch ein weiteres Mittel eingeführt, dass den Reformen direkt in die Hände spielt. Der Begriff der drohenden Gefahr wurde ursprünglich für die Terrorismusbekämpfung benutzt, doch im neuen PAG soll er flächendeckend für jede Form von Kriminalität benutzt werden können und gibt der Polizei als Präventivmaßnahme größere Befugnis-Erweiterungen, als sie diese Behörde eigentlich haben sollte.

So kann sie nun in Telekommunikation eingreifen, diese unterbrechen oder sogar verhindern. Die drohende Gefahr ermöglicht ihr auch einen einfacheren Zugriff auf Daten die auf „informationstechnischen Systemen“ gespeichert sind. Diese müssen nun außerdem nicht mehr nur lokal einer Person zugeordnet werden können, sondern müssen nur mit einem der Geräte dieser Person abrufbar sein. Sie bekommen also Zugriff auf Daten in der „Cloud“. Was nun aber wirklich schockiert, ist nicht einfach nur die Ausbreitung der Datenerhebung, sondern auch was mit diesen Daten angestellt werden kann. Bei „drohender Gefahr“ darf die Polizei nun nicht nur Daten löschen sondern auch verändern.


Diese Ausweitung der Befugnisse der Polizei ist in mehr als nur einem Sinne bedenklich. Sie erheben die Polizei zu einer Art zweitem Geheimdienst, der gezielt Manipuliert und Ausspioniert. Die momentane Angst vor Terrorismus wird abartig ausgeschlachtet um Gesetze zu verhängen, die tief ins Fleisch der Freiheit schneiden und hauptsächlich bürgerliche Rechte auf die Selbstbestimmung über die eigenen Daten einschränken. Durch den Begriff der „drohenden Gefahr“ wird außerdem der allgemeine Generalverdacht unter dem die Gesellschaft zu stehen scheint mit einer Handlungsmöglichkeit für die Polizei erweitert. Es entsteht also eine reale Gefahr, dass nun basierend auf einem Generalverdacht wir alle einfacher ausspioniert oder durch Datenveränderung manipuliert werden könnten. Zusammengefasst stehen die neuen Befugnisse der Polizei in keinem Verhältnis zu dem wirklichen Ausmaß von Gefahr und Kriminalität und haben mit eigentlichen Aufgabe der Polizei, der Strafverfolgung, auch kaum etwas zu tun.


Quellen:

Polizeiaufgabengesetz (PAG) Bayerns – http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Gesetzesentwurf zum PAG – https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2018/03/PAG-Neuordnungsgesetz_Entwurf.pdf

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur “drohenden Gefahr” – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html

diverse Netzpolitik Artikel zu diesem Thema – https://netzpolitik.org/2018/ab-sommer-in-bayern-das-haerteste-polizeigesetz-seit-1945/ – https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst-aufruesten/ – https://netzpolitik.org/2018/bayerisches-polizeigesetz-billige-tricks-der-csu-entlarvt/ – https://netzpolitik.org/2018/bayern-als-vorbild-polizei-soll-bald-nach-genetischer-herkunft-fahnden-duerfen/

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