Wir gedenken der Ermordung von Benno Ohnesorg

Heute vor 54. Jahren, am 02. Juni 1967 wurde der Berliner Student Benno Ohnesorg während einer Demonstration gegen den Schah des Irans von einem Polizisten mit einem Schuss in den Hinterkopf hingerichtet.

Was ist genau geschehen?

Am 02. Juni 1967 demonstrierten ca. 2000 Personen, vor allem Student:Innen gegen den Besuch des Schah Mohammed Reza Pahlavi in Westberlin. Im Verlauf der Demonstration griff die Polizei ohne Vorwarnung die Demonstranten mit Wasserwerfer, Knüppeln und Reizgas an. Wie andere, mussten auch Benno und seine Frau Christa Ohnesorg fliehen. Dabei geriet Benno in einen Hinterhalt der Polizei, die gezielt fliehende Demonstranten verfolgte und verprügelte. Benno wurde hierbei in einen Hinterhof gejagt und während er von anderen Polizisten verprügelt wurde, von dem Polizisten Karl Heinz-Kurras mit einem Schuss in den Hinterkopf hingerichtet.

Benno Ohnesorgs Tod war der Beginn der außerparlamentarischen Bewegung und Deutschlandweiten Studentenprotesten gegen die Ausbeutung der 3. Welt und die Fesseln des kapitalistischen Systems.

Obwohl seit 2011 erwiesen ist, dass der Karl-Heinz Kurras Benno Ohnesorg ermordete, wurde dieser nie rechtskräftig verurteilt. Gegen Kurras gab es 2 Gerichtsverfahren, in beiden wurde er mithilfe von Falschaussagen und Manipulation seitens der Polizei freigesprochen. Für seine Verteidigung spendete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) 60.000 DM.

Auch heute sterben immer noch Menschen in Deutschland durch Polizeigewalt.

Erst vor wenigen Wochen, am 05. März 2021 wurde der 19 Jährige Qusay Kh. in Delmenhorst durch den Einsatz von Pfefferspray getötet. Der Auslöser für den Polizeieinsatz? Qusay Kh. rauchte einen Joint. Das Verfahren wurde wie zu Erwarten eingestellt.

Was wir brauchen?

Es braucht eine unabhängige Behörde, die das Verhalten der Polizei überprüft.
Dabei ist es wichtig, dass diese Behörde nicht nur formal aus anderen Beamt:innen der Polizei oder ehemaligen Polizist:innen besteht.
Es benötigt eine Behörde, deren Mitglieder:
– nie im Polizeidienst waren und ihre Karriere bis dahin komplett außerhalb der Polizei bestritten
haben.
– selber nicht zur Polizei wechseln dürfen.
– der Polizei gegenüber Weisungsbefugt sind.
– vollen Zugriff auf alle der Polizei zugänglichen und von ihr gesammelten Daten haben.
– in der Lage sind, polizeiliche Maßnahmen zu beenden, nicht jedoch Maßnahmen gegen
Bürger:innen anzuordnen.
– jederzeit (insbesondere während Polizeieinsätzen) für Bürger:innen erreichbar sind.
Darüber hinaus muss die Polizei und insbesondere die einzelnen Beamt:innen:
– alle polizeilichen Maßnahmen klar dokumentieren.
– Zeugnis auch über die Maßnahmen zugrunde liegenden Verdachtsmomente ablegen.
– jederzeit aus allen Winkeln durch eine anonymisierte Dienstnummer identifizierbar sein.
Außerdem müssen rechtswidrige Einsätze Konsequenzen haben. Es kann nicht sein, dass z.B. eine für rechtswidrig erklärte Hausdurchsuchung keine rechtlichen Konsequenzen für die veranlassenden Personen hat. Beamt:innen müssen das Recht haben, Einsätze zu verweigern, die sie als rechtswidrig oder ihren moralischen Grundsätzen diametral entgegenstehend
wahrnehmen.

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