Keine Erbschaftssteuererleichterungen

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Beschlossen auf der LMV (Landesmitgliederversammlung) vom 19.07.15 in Freiburg.

Erbschaftssteuererleichterungen für Familienunternehmen sollen laut einigen Mitgliedern der SPD und CDU/CSU die traditionelle deutsche Wirtschaftsordnung unterstützen und aufrechterhalten. Es wird von betreffenden Seiten damit argumentiert, dass Familienunternehmen zentral für eine funktionierende Wirtschaft seien. Es wird behauptet, dass Familienunternehmen eine besondere Arbeitsatmosphäre unterstützten und „somit eine freie, demokratische Gesellschaft fördern und eine erfolgreiche Volkswirtschaft überhaupt erst ermöglichen.“¹

Man kann logischerweise stark darüber diskutieren, was eine Ökonomie erfolgreich macht und, ob sich dieser Erfolg überhaupt messen lassen sollte. Oder, ob wirtschaftlicher Erfolg eines Staates nicht auch durch hohe Sozialstandards, hohe Löhne, demokratische Ökonomieprozesse oder die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer*innen ausgedrückt werden kann. Worüber man allerdings kaum diskutieren kann, ist, und hier muss Wolfgang Bossbach klar und deutlich widersprochen werden, dass es nicht primär von der Organisationsform des Unternehmens abhängt, ob dort Ausbeutung vorkommt bzw. vorkommen kann.

In Aktiengesellschaften ist zwar grundsätzlich und allgemein der Kosten- und Gewinndruck höher, als in mittelständischen GmbHs, jedoch kommen menschenverachtende, niedrige Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen und „union busting“, also die gezielte, meist nicht rechtswidrige Zerschlagung von gewerkschaftlich aktiven Strukturen, etc. unabhängig von der Rechts- bzw. Organisationsform der Unternehmen vor und ist in allen Formen abzulehnen. Bei der, nun von der Bundesregierung beschlossenen, Reform der Erbschaftssteuer profitieren aber Familienunternehmen, also Betriebe, deren Besitz von einer Generation der Besitzenden an die nachfolgende vererbt wird, in besonderem Maße privilegiert. Generell von der Erbschaftssteuer ausgenommen sind nämlich fast alle Personen, die Firmen mit einem Verkehrswert von unter 26 Mio. erben (für den Wert des Unternehmens). Hierbei wird auch keine Unterscheidung gemacht, ob die Firma die Bezahlung der Steuern ökonomisch leisten könnte oder nicht. Diese, sogenannte „Bedürftigskeitsprüfung“ wird erst bei einem Verkehrswert von mehr als 26 Millionen durchgeführt. Dies ist nicht hinnehmbar, da Unternehmen, die bei Bezahlung einer allgemeinen zu bezahlenden Steuer nicht ökonomisch geschädigt werden keine Grundlage für eine Steuerbefreiung bieten. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen würde damit gewährleistet werden und es würde ein wichtiger Schritt zur Steuergerechtigkeit geleistet werden, wenn die Bedürftigkeitsprüfung bereits bei Firmen unter dem Limit durchgeführt würde.

Wir, die Linksjugend [‘solid] Ba-Wü, fordern deshalb alle im Bundestag vertretenen Parteien zu einer Ablehnung der erläuterten Reform auf.

1: Wolfgang Bosbach in „Die Welt“