Gegen Verbotspraxis und staatliche Bevormundung!
Seit 2010 gilt in Baden-Württemberg das sogenannte Alkokolverkaufsverbot nach 22 Uhr. Das ursprüngliche Ziel, alkoholbedingte Straftaten zu vermindern, wurde dabei wortwörtlich nur im Promillebereich, aber keinesfalls spürbar erreicht.
Hinzu kommt: gerade Grüne Oberbürgermeister machen sich im Ländle für Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen stark. Statt die sozialen Ursachen von Alkohol- und Drogenmissbrauch zu ergründen und Mittel in Aufklärung und den bewussten Umgang damit zu stecken, wird mit einer Law-and-Order-Politik konservatives Klientel angesprochen – aber wer konnte schon ahnen, dass die Blumenkinder von einst einmal mit „spießbürgerlichen Ideen“ konservatives Wähler_innenklientel ansprechen würden.
Mit unserer Kampagne „Alkohol legal kaufen“ (ALK) wollen wir einen Diskurs darüber anstoßen, dass es nicht Sache des Staates sein darf, wann und wo wer Alkohol konsumiert. Alkoholkonsum oder gar alkoholkranke Menschen durch ein Konsumverbot an öffentlichen Plätzen aus der Öffentlichkeit zu verbannen, bekämpft dabei nicht das Problem, sondern sorgt nur für ein vermeintlich schönes Bild. Hinzu kommt, dass das Alkoholverkaufsverbot finanziell schlechter gestellte Menschen zusätzlich vom Konsum ausgrenzt, da in Baden-Württemberg nach 22 Uhr ein sogenanntes Alkoholverkaufsverbot besteht. Wenn jemand nach getaner Spätschicht noch ein Bierchen an der Tankstelle kaufen will, wird er/sie auch in die Röhre schauen. Auch bei diesem Verbot ist der Eingriff unverhältnismäßig und der Nutzen in Sachen Kriminalitätsrate eher zweifelhaft.
Mit ALK bieten wir zwei Online-Petitionen, um sich aktiv gegen diese Missstände zu wehren. Außerdem findet ihr auf dieser Website Kampagnenmaterial und Petitionslisten zum Ausdrucken, die ihr dann an unsere Landesgeschäftsstelle weiterleiten könnt bis zum 31. Januar 2013.