Ortenauer Migrationsamt enthält Flüchtlingen Leistungen vor und verstößt gegen Bundesrecht!

Obwohl nach §2 Abs. 1 Asylblg, jedem Flüchtling nach 15 Monaten das Recht auf eine Behandlung nach Sozialgesetzbuch XII zusteht (sofern er nicht irgend eine Straftat begangen hat und seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat), werden immer mehr Fälle in der Ortenau bekannt, bei denen das Migrationsamt diese Leistungen nicht erbringt. Das bedeutet, den Geflüchteten würde u.a. eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ihrer Wahl, sowie mehr Geld vorenthalten. Beides Dinge, die das Leben für sie wesentlich vereinfachen würde. Denn bevor ein Flüchtling seine Anerkennung hat, muss er Operationen und Behandlungen vom Migrationsamt absegnen lassen. Was jedes mal mit langer Wartezeit und erheblichem Aufwand verbunden ist. Hinzu kommt, dass der Krankenschein jedes Quartal neu abgeholt werden muss. Viele Bundesländer haben vorgemacht, dass zumindest eine Ausgabe von Krankenkassenkarten von Anfang an, zu einem erheblichen Bürokratie und Kostenabbau führt.

Das Migrationsamt spielt hier gnadenlos mit dem Leben der Geflüchteten und scheint zu hoffen, dass Geflüchtete die länger als 15 Monate in Deutschland leben, schnell ihren Bescheid bekommen, somit an das Jobcenter übergeben werden können und dann vergessen ihre Leistungen nachzufordern. Auch ist es schon vorgekommen, dass Sozialarbeiter in den Unterkünften bei Nachfrage der Flüchtlingen behauptet haben, dass das Gesetz geändert wurde und ihnen diese Leistungen nicht mehr zustehen würden. Erst als ein Mitglied der Linksjugend mehrfach bei der Finanzierungsstelle des Migrationsamtes nachfragte und die Leistungen einforderte, wurden diese erbracht. Von Automatismus kann hier aber keine Rede sein.

Begründet wird das mit einer zu geringen Personalstärke und einer Überforderung der Behörde. Doch auf Nachfrage, warum man dann nicht nach der Übernahme der Leistungen durch das Jobcenter, die unterschlagenen Leistungen nachzahlt, antworten Mitarbeiter des Migrationsamtes, dass das zu aufwendig wäre.

Dieser Skandal reiht sich ein, in zahlreiche andere Fällen, die zum Nachteil von Geflüchteten gehen. Wie z.B. das Sozialarbeiter Geflüchtete trotz mehrmaliger Bitte nicht zum deutsch Unterricht verpflichten lassen wollten oder dass zuerst nachdem ein Kreistagsmitlgied der LINKEN eingeschaltet wurde, man eine Familie unter Aufsicht des Jugendamts stellte, da dort die Kinder geschlagen und vernachlässigt wurden. Von Frauen die in den Flüchtlingscamps Gewalt durch ihre Ehemänner erfahren und denen aufgrund der niedrigen (und weiter sinkenden) Zahl von Sozialarbeitern, nur bedingt bis gar nicht geholfen werden kann, ganz zu schweigen.

Wir fordern, dass bei allen Geflüchteten automatisch konsequent der §2 Abs. 1 des Asylblg angewandt und der Betreuungsschlüssel für Geflüchtete erhöht wird. Zudem sollen Sozialarbeiter darauf geschult werden, Frauen gezielt Hilfe anzubieten und ihnen zu vermitteln, dass Ihnen Schutz gewährt wird, sollten sie Gewalt erfahren. Damit verbundene Maßnahmen, wie z.B. Weiterbildungsmaßnahmen, Erhöhung der Sozialarbeiter und der Sachbearbeiter, müssen konsequent umgesetzt werden.

Ebenfalls sind Überlegungen abzulehnen, ob man Verbände der freien Wohlfahrtspflege die Gelder zusammenstreicht, da diese ansonsten ihre wichtige Unterstützung für die Flüchtlinge nicht mehr leisten können.

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