Rechtliche Grundlage für Schließung fehlt – Die LINKE reicht Einspruch ein

Vergangene Woche reichte der LINKE Kreisrat Fritz Preuschoff beim Regierungspräsidium Freiburg Einspruch gegen die Schließung und Umwandlung der Ortenauer Kliniken in Portalkrankenhäuser (Modell Landrat) ein.

Preuschoff betont, dass das Landeskrankenhausgesetz von Baden-Württemberg festlegt, dass Plankrankenhäuser und deren Anzahl von Betten, lediglich vom Landeskrankenhausausschuss in Zusammenarbeit mit dem Landessozialministerium geschlossen bzw. verringert werden können. Ob also ein Krankenhaus leistungsfähig ist oder nicht, entscheidet nicht der Kreistag, sondern die Versorgungsverträge, die wiederum mit den Krankenkassen abgeschlossen sind.

In seiner Rede im Krankenhausausschuss am 12.06 kritisierte der Kreisrat ebenfalls erneut, dass den Kreisräten gar nicht alle Dokumente vorliegen. Um überhaupt eine ordentliche Entscheidung treffen zu können, müsste die Kreisverwaltung erst einmal Zugang zu den Versorgungsverträgen sowie zu den Bescheiden des Regierungspräsidiums Freiburg für die einzelnen Krankenhäuser gewähren. Folglich entsteht für den Landkreis nicht die Pflicht Krankenhäuser aufgrund von Defiziten zu schließen, sondern dafür zu sorgen, diese gegen zu finanzieren.

Selbst das Landessozialministerium hat angekündigt keine Plankrankenhäuser zu schließen, weshalb die LINKE den vorauseilenden Gehorsam der Kreisverwaltung verurteilt und die ihrer Meinung nach rechtswidrige Schließung von Gengenbach sowie die geplanten Schließungen in Ettenheim, Kehl und Oberkirch erneut kritisiert.

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