Es scheint verrückt: Die Erbschaftssteuer soll reformiert werden, sodass Firmenerben künftig stärker in die Abgabe einbezogen werden sollen. Doch fast lauter als die ohnehin absehbaren Proteste aus dem konservativen Lager schallt der Widerstand der grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht die weitgehenden Ausnahmeregelungen für Firmenerben bei der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt, da diese nicht mit dem Prinzip der steuerlichen Gleichbelastung vereinbar seien. Bislang werden Betriebe von der Steuerpflicht befreit, falls die Erben sie sieben Jahre weiter führen. Hat der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter, muss in diesem außerdem die Summe der ausgezahlten Löhne – und damit im Wesentlichen die Zahl der Arbeitsplätze – konstant bleiben. Dies ist allerdings nur bei etwa 10 Prozent der Betriebe der Fall.
Ob die Ausnahmeregel ihren Zweck, Arbeitsplätze zu erhalten, je erfüllten, darf also bezweifelt werden. Unumstritten ist hingegen, dass die staatlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro einem von steuerbefreiten Vermögen von 40 Milliarden Euro gegenüber stehen.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts muss nun bis 2016 eine neue gesetzliche Regelung ausgearbeitet werden. Die unlängst von Finanzminister Schäuble vorgestellten Eckpunkte für die Reform sehen zunächst kaum mehr vor, als dass ab einem Firmenwert von 20 Millionen Euro eine Prüfung erfolgen soll, ob die Steuerbefreiung für das Unternehmen überhaupt eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit darstellt. Das Vermögen der Erben soll dabei nach wie vor weitgehend unangetastet bleiben.
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